Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
limingerald Am: 15.04.2024 10:08:56 Gelesen: 555# 69@  
Hallo,

seitdem ich im Jahr 2020 von der Post-Hotline die Information erhalten hatte, dass Sammmlerbriefmarken weiterhin in internationalen Einschreibbriefen verschickt werden können, habe ich bis heute keine Probleme damit.

Grundsätzlich wurde mir empfohlen, auf die Briefe ins Ausland einen Zollzettel CN22 aufzukleben und gemäss beiliegendem Muster zu beschriften. Es geht aber auch ohne CN22 - Zollzettel, wenn der ausländische Empfänger dies wünscht. In Übersee wird der UPU - Vorschlag "Dokumente bzw. Warensendung" zum grössten Teil nicht umgesetzt und beachtet.

Umgekehrt habe ich alle meine Tauschfreunde ausserhalb der EU angewiesen, für ihre Sendungen ebenfalls einen Zollzettel CN22 zu verwenden. Somit werden Rücksendungen ins Ausland vermieden. Es ist aber sinnvoll, einen fiktiven Wert des Inhaltes in EUR (10 oder 20 EUR) anzugeben. Damit vermeidet man Rückfragen vom Zoll, muss aber ggf. mit Zollgebühren in Höhe von 7% des angegebenen Wertes rechnen.

Info Zoll:

es gibt hier zwei unterschiedliche Arten von Briefmarken bzw. zwei unterschiedliche Zolltarifnummern:
- bei der einen handelt es sich um Briefmarken zu Sammlerzwecken (Tarifnummer: 4907 0010 003); diese werden tatsächlich mit 7% versteuert.
- bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um andere Briefmarken als zu Sammlerzwecken (Tarifnummer 4907 0010 009); diese haben einen EUSt-Satz von 19%.

Prinzipiell empfehle ich, den Briefen in -und vom Ausland keine schriftlichen Unterlagen wie Lieferlisten beizulegen, die Hinweise auf einen Wert der Sendung geben könnten.

Limingerald


 
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