Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
drmoeller_neuss Am: 15.04.2024 11:31:18 Gelesen: 489# 71@  
@ saeckingen [#70]

In Deinen Fall eines Auktionskataloges aus UK sollte kein Zoll anfallen. Werbedrucke und Werbegegenstände bis zu einem Gewicht von 1 Kilogramm sind abgabenfrei. [1]

Ist denn der Inhalt vom Absender richtig deklariert worden? Selbst wenn der Katalog nicht als Werbematerial, sondern als Buch deklariert wurde, sollte bei einem Warenwert von £ 1 etwa 10 Eurocent Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Gegen diese Praktiken hilft nur, auch bei Kleinstbeträgen Einspruch zu erheben. Mein letzter Einspruch hat den Staat ca. 10 Euro Porto gekostet, bei einer Steuereinnahme von 1,50 EUR. Es gibt auch in Behörden denkende und unbequeme Menschen, die bei einer Häufung solcher Fälle ihren Mund gegenüber dem Dienstherrn aufmachen.

Einfacher ist es, Selbstverzoller zu werden. Dafür muss man sich bei der Deutschen Post / DHL anmelden. Das geht einfach und unkompliziert. [2]
Für die Deutsche Post ist man dann nur noch ein lästiger Kunde, da der betriebliche Aufwand für Zollsendungen weiter bestehen bleibt, ohne dass man dafür 6 Euro einkassieren kann. In meinem Fall hat das auf wundersame Weise die Anzahl der Zollsendungen erheblich reduziert. :)

Die Abholung der Zollsendungen auf dem Zollamt ist zumindest in meinem Fall viel angenehmer als auf den Stellen der Deutschen Post. Der Besuch des Zollamtes in Neuss ist immer eine Zeitreise in die frühen siebziger Jahre, wo noch keine digitale Hektik herrschte.

[1] https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Werbedrucke-und-Werbegegenstaende/werbedrucke-und-werbegegenstaende_node.html
[2] https://shop.deutschepost.de/shop/login_page.jsp?_requestid=249293
 
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