Thema: Fiskalmarken als Briefmarken verwendet
DL8AAM Am: 10.05.2024 19:32:28 Gelesen: 366# 8@  
@ angim [#6]

Eine Duldung durch einen - dafür nicht befugten - Postler, egal auf welcher Ebene, ist eben nur eine Duldung. Eine Duldung eines grundsätzlich aber nicht zulässigen Tuns und ist deshalb grundsätzlich erst einmal nichts für einen regulären Postwertzeichenkatalog. Dieser nimmt normalerweise eben nur offizielle Postwertzeichen auf, d.h. Postwertzeichen die - von der für das jeweilige "Gebiet" offiziell dafür zuständigen "Stelle" - befugt verausgabt wurden. Das muss aber eben auch nicht zwingend das Postministium sein, dass kann auch mal z. B. in Kriegszeiten die "Militärkommandantur", der "Rebellenführer" (o.ä.) sein, etc.

Aber ein offensichtliches Fehlverhalten eines Postlers, von Unwissen über "Egal" bis zum Vorsatz, egal wie "geduldet", begründet keinen Katalogeintrag. Das ist die grundsätzliche Linie, wobei diese im Einzelfall auch mal durchbrochen wird bzw. wurde, z.B. wie Du schon angedeutet hast, mit der Begründung "traditionell gewachsenes Sammelverhalten", wie beispielsweise beim Vineta-Provisorium. ;-)

Heutzutage verschwinden aber eher solchen alten "traditionellen Fehler" aus den aktuellen Katalogen, als das hier Neues aufgenommen wird.

Und eigentlich kann Dir das sogar entgegenkommen, denn was nicht im Katalog oder Handbuch steht, kann man normalerweise günstiger auf dem Markt erstehen. ;-) Und auch eine entsprechende Ausstellungssammlung kann so sogar einen gewissen "Alleinstellungsmerkmal" bekommen. ;-)

Für mich klingt das Thema auf jeden Fall sehr interessant, zumindest solange es echter Bedarf sein sollte.

Auf jeden Fall, viel Raum für Forschung und vielleicht findest Du ja sogar irgendwo eine verfächerte, bisher unbekannte "offizielle" Anweisung einer OPD ;-) Dann sähe die Sache u.U. wieder ganz anders aus, ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
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