Thema: WPhV: Kommt die BDPh-freie Sparmitgliedschaft oder Rauswurf aus dem Verband ?
zobbel Am: 12.05.2024 18:26:33 Gelesen: 3131# 14@  
@ DL8AAM [#12]

http://www.briefmarken-suedwest.de/Fuer-Vereine/www_Briefmarken-Suedwest_de__LV-Handbuch_02_00__20161124__LV-Satzung.pdf

§1
(1) Ordentliches Mitglied können insbesondere Briefmarkensammlervereine werden. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand auf Grund der Geschäftsordnung. Darüber hinaus kann der geschäftsführende Vorstand beschließen, dass sowohl natürliche als auch juristische Personen als ordentliches Mitglied aufgenommen werden können.

§4
(2) Die LV-Mitglieder haben dem LV-Vorstand alle Auskünfte zu erteilen, die Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Mitglieder ihrer Organe, sowie Zeit und Ort regelmäßiger Zusammenkünfte mitzuteilen und von jeweiligen Änderungen den LV in Kenntnis zu setzen.
(3) Die Gestaltung des Vereinslebens ist ausschließlich Angelegenheit der LV-Mitglieder.
(4) Die LV-Mitglieder sind verpflichtet, den LV in der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit zu unterstützen, die Satzung des LV einzuhalten und im Rahmen dieser Satzung getroffene Entscheidungen und Entschlüsse durchzuführen, insbesondere auch der Beitragspflicht nachzukommen

§5
(1) [...] Der Ausschluss eines LV-Mitglieds erfolgt durch den geschäftsführenden LV-Vorstand bei Verstoß gegen LVBelange, insbesondere auch wegen Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge. [...]

§6
(1) Die LV-Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, welcher nach der Zahl der Mitglieder zu berechnen ist, die der Mitgliedsverein an den LV gemeldet hat. Die Höhe sowie das Verfahren der Beitragszahlung legt der LV-Tag fest.


Hinweis: Die Geschäftsordnung und die Beitragsordnung sind leider nicht öffentlich. Vielleicht findet sich ein Vereinsfunktionär, der diese bereitstellen kann.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/19326
https://www.philaseiten.de/beitrag/342030