Thema: Deutsche Post: Verwendungsdauer von Zusatzleistungen
Postgeschichte Am: 30.01.2011 21:17:54 Gelesen: 7453# 4@  
@ Henry [#3]

Hallo Henry,

Bei Sendungen mit Eilzustellung konnte der Absender zusätzlich folgende besondere Versendungsformen verlangen:

1. Wertangabe
2. Einschreiben
3. Eigenhändig
4. Rückschein
5. Nachnahme
6. Luftpost

Die Zulässigkeit wurde im Laufe der Zeit aber nur für bestimmte Versendungsarten zugelassen, möchte aber nicht näher darauf eingehen. Außerdem waren diese Kombinationsmöglichkeiten nur im Inlandsverkehr möglich. Die Grundlage hierfür bildeten die Postordnungen, welche mir aus dem von Dir angesprochenen Zeitraum aus den Jahren 1979, 1989 und 1990 vorliegen.

Für den internationalen Verkehr ist eine solch einfache Aufstellung der Zulässigkeiten nicht vorhanden, da einzelne Länder nur bestimmte Postdienste anbieten. Die Aufstellung der in den einzelnen Bestimmungsländer zugelassenen Postdiensten ist in der Anlage 3 des Briefpostbuches enthalten. Hierin ist u.a. angegeben, ob zollabgabepflichtige Gegenstände in gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefen möglich ist, Höchstgewicht der Päckchen, Höchstbetrag bei Wertbriefen, Zulassung von Eigenhändiger Zustellung, Eilzustellung und Besonderheiten bei der Zustellung. Eine Liste über die Kombinationsmöglichkeiten der Eilzustellung mit anderen besonderen Versendungsformen habe ich in den mir vorliegenden Unterlagen nicht finden können. Sofern Du wissen möchtest, welche Postdienste zugelassen waren, bleibt Dir nichts anderes übrig, als die entsprechenden Briefpostbücher durchzusehen.

Mit philatelistischem Gruß
Manfred
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3018
https://www.philaseiten.de/beitrag/34218