Thema: Neuer Crypto-Wahnsinn in Liechtenstein
Alexander Barthel Am: 23.05.2024 16:18:49 Gelesen: 870# 26@  
Die ersten Kryptobriefmarken Liechtensteins (sowohl die offiziellen des Fürstentums als auch die Eigenausgaben der Liechtensteinischen Post AG) waren, soweit ich es verstanden habe, mit „einfacher Digital-Technologie“ verbunden: Anhand eines Codes konnte die Echtheit geprüft werden und konnten digitale Bilder dahinter mit mehr oder weniger großem Bezug zur jeweiligen Ausgabe sichtbar gemacht werden.

Am 29.03.2023 ist dann aber auch ein "Blockchain-Briefmarkenblock" mit direkter Verknüpfung zu einem NFT erschienen: die Blockausgabe zum 100. Jahrestag des Zollanschlussvertrags zwischen der Schweiz und dem Fürstentum.



Mit dem Kauf des Blocks (darauf eine ungezähnte Briefmarke mit Portowert von 100 Schweizer Rappen (nicht Franken!!!!)) erwirbt man auch über ein NFT digitalen Anteil an einem Stückchen Kunst. Hierbei handelt es sich um ein Bild des brasilianischen Künstlers Romero Britto (Neo-Pop-Art-Bewegung).
Eigentumsnachweis an dem Block und dem digitalen Anteil dieses Bildes sind in der Blockchain miteinander verbunden. Die Auflage der Blocks und damit NFTs beträgt den Informationen zufolge 1.500 Exemplare.

Die Philatelie Liechtenstein (rechtstatsächlich die Liechtensteinische Post AG) stellt hierfür, sofern man so etwas denn kaufen möchte, schlappe 999 Franken (nicht Rappen!!!) in Rechnung.

Es handelt sich bei dem Block bzw. der Blockeinzelmarke um eine tatsächliche offizielle Briefmarke des Fürstentums (Inschrift „Fürstentum Liechtenstein“), nicht um eine Eigenausgabe der Liechtensteinischen Post AG. In der Konsequenz haben im Michelkatalog sowohl die Einzelmarke als auch der Block eigene Nummern, sogar Hauptnummern erhalten: Nr. 2083 bzw. Block 49. Wer also unbedingt eine nach Katalog vollständige Liechtenstein-Sammlung (wohlgemerkt der offiziellen Ausgaben!!) haben möchte, müsste, um dies bewerkstelligen zu können, auch ein durchaus hochpreisiges NFT mit digitalem Anteil an dem Bild eines Künstlers käuflich erwerben. Dies erachte ich, um es vorsichtig auszudrücken, als etwas grenzwertig.

Ich hoffe, dass angesichts des Kontextes meine folgende Frage in diesen Blog passt, andernfalls bitte ich um anderweitige Zuordnung:

Bei den mit „Liechtensteinische Post AG“ bzw. nun „Liechtenstein Post“ gekennzeichneten Produkten (sowohl die „dieMarke.li“-Ausgaben der sogenannten Kollektionsbögen als auch die „tierischen“ Kryptoausgaben als z. B. auch die „Scherenschnitte“ des Vaduzer Schlosses oder die neuen Tierkreiszeichen-Erzeugnisse, von den Ausstellungsblocks zu schweigen) handelt es sich – zumindest den Systematiken des Weltpostvereins nach – nicht um offizielle Briefmarken. Wie könnte man sie dann aber anderweitig bezeichnen: Privatausgaben eines Universaldiensteanbieters? Und was folgt aus ihrer Eigenschaft als nicht offizielle Ausgaben des Fürstentums? Haben sie auch über Liechtenstein und ggf. den EWR hinaus von anderen Ländern anerkannte Frankaturkraft (wenn man denn so etwas einmal tatsächlich „verkleben“ möchte)? Kann die Post AG sie in einem solchen Fall jederzeit „mit einem Federstrich“ außer Kraft setzen? Für Austellungssammlungen werden sie zudem wohl kaum zugelassen sein.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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