@ gestu
[#1]Für mich besteht bei der Beurteilung der Frage "EF, MeF oder MiF?" ganz eindeutig der Grundsatz: Bei allen Belegen muss das
gesamte Entgelt für die Sendung
portogerecht mit
Marken abgegolten sein. Bei
MeF natürlich mit
gleichen, wie es ja üblicherweise auch verstanden wird. Alles andere von EF Abweichende sehe ich als Mischfrankatur an.
Die Steuer kann nicht als Bestandteil des Entgeltes gelten, da sie ja grundsätzlich auf die Entgelte aufgeschlagen wird. Insofern ist sie bei der Frankatur außen vor.
Einem Wertbrief sieht man dessen Eigenschaft neuerdings nicht mehr an. Deshalb ist hier bei Belegen ohne Nachweis durch Einlieferungsschein diese Versandweise auch nicht mehr behauptbar.
Die neuen Gebührenstrukturen lassen ganz einfach auch einige Belege "verschwinden", weil sie eben für den Nachweis die Einlieferungsbelege erfordern und dann eigentlich auch nicht mehr als philatelistisch unbeeinflusst gelten können.
Das Thema wird sicher noch einige interessante Gesichtspunkte hervorbringen. Da bin ich auch schon gespannt.
Mit philatelistischem Gruß
Henry