Thema: Bund: Einzelfrankatur oder Mischfrankatur ab 01.07.2010 ?
DL8AAM Am: 14.02.2011 20:25:48 Gelesen: 43378# 14@  
@ Henry [#12]

Die Steuer kann nicht als Bestandteil des Entgeltes gelten, ...

Woher kommt die Idee, dass ein Entgelt das Nettoporto ist?

http://de.wikipedia.org/wiki/Entgelt

" Der Begriff Entgelt bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen."

Wenn auf einer Postsendung "Entgelt bezahlt" steht, bedeutet dass sämtliche Gegenleistungen, die der abgeschlossene Vertrag (hier über die Beförderung von Postsendungen) vom Absender einfordert, vollständig geleistet (entgolten) wurden. Das fordert vom Einlieferer die Bezahlung des vereinbarten der Gesamtpreises, inclusive eventueller Steuern oder Abgaben etc. (u.U. sogar gewisse Handlungen, wie ggf. Vorsortierung bzw. Palettierung der INFOPOST Sendungen). Ein Entgelt ist nicht zwingend mit einer "Geldzahlung" verbunden. Sogar bei einem Sach-Tausch unter Freunden handelt es sich per Defintion um ein entgeltliches Rechtsgeschäft.

" Leistungen werden mit einer Gegenleistung „vergolten“ oder „entgolten“, was aber mit einer Geldzahlung zunächst nichts zu tun hat, weshalb die oft anzutreffende Schreibung Entgeld falsch ist. Umgekehrt bedeutet unentgeltlich nicht kostenlos.

Häufig besteht das Entgelt allerdings tatsächlich in einer Geldleistung. Aber auch der Tausch (etwa Briefmarke gegen Briefmarke) ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft: Jedes Tauschobjekt wird um des anderen willen hingegeben.
"

Gruß
Thomas
 
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