Thema: Bund: Einzelfrankatur oder Mischfrankatur ab 01.07.2010 ?
gestu Am: 15.02.2011 09:23:21 Gelesen: 43271# 15@  
Es gib zu diesem Thema verschiedene Versendungsformen und auch verschiedene Handhabungen. Mal ist die Versendungsform für die "gesonderte Zuzahlung" erkennbar und mal nicht. Es geht mir rein um die Frage, was bei diesen Sendungen noch eine EF oder MeF ist und was nicht.

Grundsätzlich gilt:

"Früher" konnten alle Gebühren, die für eine Sendung verlangt wurden, ohne Einschränkung mit "Briefmarken" frei gemacht werden.

Heute sind davon einige Teilgebühren ausgenommen, die dürfen nur noch durch "Zuzahlung" in verschiedener Form beglichen werden.

Wenn die erste "Teilgebühr" mit einer Marke (EF) oder mit mehreren gleichen Marken (MeF) frankiert wird und dann die zweite "Zuzahlungsgebühr" gesondert bezahlt werden muss: Kann das dann noch eine EF oder MeF sein?

Ich bin gespannt auf weitere Meldungen und Anregungen zu diesem Thema!
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3052
https://www.philaseiten.de/beitrag/34674