Thema: Bund: Einzelfrankatur oder Mischfrankatur ab 01.07.2010 ?
T-M 123 Am: 16.02.2011 21:29:48 Gelesen: 43244# 23@  
Um auf die Nachnahme zurückzukommen: Da gibt es ja zwei Möglichkeiten, die Nachnahme-Gebühr zu bezahlen: Einerseits können Kunden (in der Regel wohl Unternehmen), die viele Nachnahme-Sendungen versenden, einen Abrechnungsvertrag mit der Post abschließen und die Nachnahme-Gebühr per Lastschrift bezahlen. Kunden, die nur selten Nachnahme-Sendungen versenden, können ein Nachnahme-Set kaufen, in dem eine "Nachnahmemarke" enthalten ist, die auf die jeweilige Sendung geklebt wird und durch die die Nachnahme-Gebühr bezahlt ist. Zu allem Überfluss gibt es auch noch Ganzsachen in Form von Nachnahme-Postkarten, bei denen sowohl Porto als auch Nachnahme-Gebühr bereits bezahlt ist.

Bei Vertragskunden ist demnach wohl fraglich, ob man die Nachnahme-Gebühr überhaupt noch zum Porto zählen kann, sie wird ja nachträglich und relativ "unabhängig" von der jeweiligen Sendung erhoben.

Die Nachnahmemarken funktionieren ja so wie die Einschreibemarken des SB-Einschreibens bei dem es glaube ich auch mal Ganzsachen gab. Wie werden die eigentlich eingestuft? Für Die Nachnahmemarken müsste das gleiche gelten. Die Idee, die Einschreibegebühr gleich mit dem R-Zettel zu bezahlen ist ja soweit ich weiß nicht wirklich neu.

Was ich schon immer wissen wollte: Gelten Nachnahme-Marken bzw Einschreibe-Marken eigentlich als Briefmarken? Darauf, dass sie nicht wie welche aussehen, sollte es ja eigentlich nicht ankommen.

Übrigens: Ich finde es interessant, dass Nachnahme-Sendungen wieder mit einem roten Nachnahmedreieck gekennzeichnet werden müssen. Auf den Marken ist es bereits aufgedruckt, für Vertragskunden gibt es die Dreiecke auch von der Rolle.
 
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