Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Jürgen Witkowski Am: 16.02.2011 21:34:19 Gelesen: 357237# 174@  
Wurde hier Nachgebühr fällig?

Der Brief lief innerhalb der SBZ von der Versandstelle für Sammlermarken, Postamt Schwerin (Mecklenburg) zum Kurt Kayssner-Verlag in Buckow (märkisches Höhenland).

Das Einschreiben wurde aufgegeben am 5.5.46, kam in Buckow am 8.5.46 an und konnte laut handschriftlichem Vermerk an diesem Tag nicht zugestellt werden.

Kommen wir zu den Besonderheiten:

Dieser Brief (ob 1. oder 2. Gewichtstufe lässt sich nicht mehr ermitteln) erfüllt die Merkmale für eine portofrei Postsache:

- Die Aufgabe erfolgt durch eine postalische Einrichtung - Postamt Schwerin.
- Unter dem Einschreibezettel befindet sich ein Stempel "Postsache".
- Der erforderliche Stempel der Dienststelle (aptierter Stempel) Postamt Schwerin (Mecklenb.) b wurde abgeschlagen.

Warum befindet sich ein handschriftlicher Blaustift-Vermerk "84" als Zeichen für die Erhebung einer Nachgebühr von 84 Pf. auf dem Brief? Hat man den Stempel Postsache versehentlich oder bewußt mit dem Einschreibezettel überklebt?

Bei nicht freigemachten Dienstsachen wäre der einfache Fehlbetrag eingezogen worden. Das wären bei 60 Pf. Einschreibgebühr und 24 Pf bei einem Brief bis 20 g, also 84 Pf. Insofern ist die "84" schlüssig.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
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