Thema: Schweiz: Briefmarken mit Copyright Vermerk
AfriKiwi Am: 16.02.2008 22:01:50 Gelesen: 9710# 5@  
@ Henry [#3]

Hallo Henry,

>>Du könntest es höchstens total schwärzen und dann sagen, das ist der Eisbär bei Mondfinsternis wandelnd.<<

Sowas kann auch gemacht werden aber wirklich ganz neben dem Sinn der Sache.

@ Richard [#4]

>>Urheberrecht in der Schweiz (von google.de)

Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Zu diesen Schöpfungen gehören unter anderem Sprachwerke, Werke der Musik, der bildenden Kunst, der angewandten Kunst, visuelle oder audiovisuelle Werke sowie Computerprogramme.

Der Schutz des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte (Interpretenschutz) in der Schweiz gilt vom Moment der Schöpfung an und bedarf keiner Registrierung. Die Bezeichnung "Copyright" oder der Vermerk "©" haben keinen Einfluss auf den Schutz.

Beim Urheberrecht handelt es sich um ein juristisches Spezialgebiet, mit welchem sich namentlich Juristen und Rechtsanwälte befassen, die bei Verlagen, bei Produzenten, Verwertungsgesellschaften oder spezialisierten Anwaltsbüros tätig sind. Je nachdem ob sich im konkreten Fall Fragen der Nutzung, der Lizenz, des Vertriebs oder der Geltendmachung bzw. der Durchsetzung von Urheberrechten stellen, ist der Beizug eines solchen Spezialisten sinnvoll.<<

Also einfach gesagt und es gilt wahrscheinlich auf gleiche Art so in Deutschland. Wenn ich ein Bild klaue und damit Geld verdiene, und es kommt darauf an wieviel, kann der ursprünglicher Schöpfer, das durch mir erworbenes Geld via Anwalt beschlagnahmen mit noch weiterem Bußgeld.

Wenn ich ein Auto klaue es verkaufe, ist es kriminell. Wenn ich copyright gebrauche für mein eigenen Gewinn wird es kriminell, was sich auf die Höhe des Gewinnes bezieht.

Erich

Was sagen die Juristen auf dieser Seite ?


 
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