Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
Postgeschichte Am: 25.02.2011 22:14:38 Gelesen: 4688749# 982@  
@ BD [#979]

Hallo Bernd,

es handelte sich mit Sicherheit um Mark. Wieso der Absender den Weg über einen Einschreibebrief gewählt hat, wird sein Geheimnis bleiben. Vielleicht hatte er beim Versand als Einschreiben weniger Probleme gesehen und weniger strenge Kontrollen vermutet. Ein Wertbrief war offen aufzuliefern und unmittelbar der Postüberwachung vor der Schließung zuzuführen.

@ Baldersbrynd [#980]

Hallo Jørgen,

Auslandbriefe wurden auf verbotene Devisenausfuhr kontrolliert. Dies wurde nach dem 1. Weltkrieg durch eine Verordnung sichergestellt. Die Briefe, Päckchen und Pakete wurden auf verbotene Ausfuhren kontrolliert und mit entsprechenden Verschlußstreifen wieder verschlossen. Zum Zeichen der Kontrolle wurden meist Aufkleber mit dem Text versehen:


Auf Grund der Verordnung vom 15. November 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1324) geöffnet.

Die entsprechende Verordnung lautete:

§ 1
Die Post- und Telegrammüberwachung im Verkehr mit dem Ausland wird bis auf weiteres aufrechterhalten, soweit sie im Steuerinteresse oder aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Auf militärische oder politische Angelegenheiten darf die Überwachung nicht erstreckt werden.

§ 2
Die bisherigen Überwachungs- und Prüfungsstellen bleiben zu dem im § 1 Satz 1 bezeichneten Zwecke bestehen und werden dem Reichsschatzamt unterstellt.

Der Rat der Volksbeauftragten
Ebert Haase


Die auf Grund dieser Verordnung geöffneten Briefe wurden mit Verschlußzetteln, meist mit o.a. Text, verschlossen. Spezialsammler unterscheiden nach den einzelnen Postüberwachungsstellen.

Gruß
Manfred

PS: Da war Jürgen schneller.
 
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