@ BD
[#8]Hallo Bernd,
wenn Du in der Postordnung etwas über die pro cura erfahren willst, mußt Du schon etwas weiter zurück gehen. Erstmals wird die pro cura in der Postordnung vom 26.11.1782 erwähnt. Der Postvorschußdienst war zunächst nur im Verkehr der Behörden, später auch im Privatverkehr gegen Erhebung einer besonderen Gebühr neben dem Porto zugelassen.
Mit philatelistischem Gruß
Manfred