Thema: Altdeutschland: Auslagen- und Postvorschuß-Belege
Magdeburger Am: 15.03.2011 20:43:01 Gelesen: 67489# 17@  
@ BD [#16]

Hallo Bernd,

im DÖPV galt ab 01.04.1852 1/2 Sgr je 1 Thaler procura für den Postvorschuß, jedoch mindestens 1 Sgr. So kann es also durchaus sein, dass in Sachsen diese Gebühr schon so galt.

Hallo Zusammen,

Ein Kreuzband kann ich hier zeigen, welches mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet. Abgesandt in Schleusingen, der L2 hiervon leider fast ohne sichtbares Datum, nach Blankenheim?

Oben links steht etwas unvollständig Postvorschuß R(eichsthaler) 2 (Thaler) 13 1/2 gute Groschen - denn nur dies würden die 61 1/2 gute Groschen entsprechen. Somit ist dieses Kreuzband vor dem 30.09.1821 gelaufen, da bis dahin 1 (Reichs)Thaler = 24 gute Groschen (gG) waren.

Weiterhin wurde 3 2/3 P(ro) C(ura) angeschrieben, welche somit die 65 1/6 gute Groschen ergeben.

Weitere 2 gG Taxe ? = 67 1/6 zzgl. 1 Bestellgeld ? ergeben die "rückseitigen" 68 1/6 gute Groschen.



die Rückseite:



Wer kann mir hier helfen ? Eine Postverordnung dieser Zeit habe ich leider nicht.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
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