Thema: (?) (234) Entgeltvermerke - sammelwürdig ?
Postgeschichte Am: 29.03.2011 22:03:08 Gelesen: 332498# 150@  
@ Werner Steven [#149]

Hallo Werner,

bei der von Dir als zweitem Stempelabdruck gezeigten Stempelform handelt es sich um die Freimachung durch absendergestempelte Postwertzeichen. Dabei wurden die Massendrucksachen (Infopost), um die geht es ja, vom Absender mit Postwertzeichen freigemacht und auch mit Absenderstempelmaschinen entwertet. Die Postwertzeichen mußten mit einem Stempelabdruck nach vorgeschriebenen Muster in schwarzer Farbe entwertet werden.

Die Freimachung durch absendergestempelte Postwertzeichen gibt es seit 1978. Zunächst war zwischen einer möglichen Absenderwerbung und dem Tagesstempel die Angabe "GEBÜHR BEZAHLT" anzugeben, später "Infopost", "Infobrief" oder auch kombiniert. Diese Angabe war m.W. bis 1.3.1993 erforderlich, wurde dann durch die Angabe "ENTGELT BEZAHLT" ersetzt.



Infopost der Fa. Sieger, Lorch vom 27.8.1993, mit der Angabe "ENTGELT BEZAHLT"

Wurde bei Freimachungsvermerken, Freistempeladrucken und Absenderstempelabdrucken noch die alte Bezeichnung "Gebühr bezahlt" verwendet, wurde dies bis zum 31.12. 1995 nicht beanstandet. Die Nummer unter der Ortsangabe ist die Kenn-Nr. des Benutzers. Durch diese Identifizierung konnte das betreffende Unternehmen auch auf den Werbeeinsatz verzichten und diesen durch eine werbeneutrale Wellenlinie ersetzen.

Ich hoffe, daß Du mit diesen Daten etwas anfangen kannst.

Gruß
Manfred
 
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