Thema: Falschstempel: Stempelverkauf bei Ebay rechtens ?
DL8AAM Am: 20.04.2011 15:08:00 Gelesen: 20378# 4@  
@ gründi [#1]

Gründi,

die Frage ist nicht nach dem "rechtens" im Zusammenhang, ob ich damit möglicherweise etwas illegales anstellen könnte. Ich habe zum Beispiel eine Waffenbesitzkonzession und darf deshalb privat auch großkalibrige Waffen für sportliche Zwecke erwerben. Und nur weil ich z.B. eine schöne Winchester 1873 legal besitze, darf ich damit noch lange keine Bankhebungungen tätigen. ;-)

Die eigentliche Frage ist deshalb, ob der ursprüngliche Besitzer überhaupt legal an den Stempel kommen konnte. Verkauft (verkaufte) bzw. gab und gibt "die Post" diese an Aussenstehende ab? Wenn nein, handelt es sich möglicherweise um Diebesgut, um eine Fundunterschlagung oder gar um Hehlerware? Diese Frage kann ich aber nicht beurteilen, ob es einen rechtlich sauberen Eigentumsübergang von postalischen Stempeln an "Private" gibt, ob dieses nur für die DP/DPAG gilt, oder als für altdeutsche, Deutsches Reich, DDR etc.

Eine weitere interessante Frage wäre, wenn ich legal Stempel erwerben könnte, dürfte ich diese auf Briefmarken abschlagen (hat das einen "urkundenähnlichen" Charakter?). Gut, wenn ich diese dann als etwas anderes anbieten würde ("echt") als es in Wirklichkeit ist, wird es sicherlich zu Betrug. Wenn ich aber immer ganz ausdrücklich sage "das ist nur eine private Nachstempelung", dürfte ich es? Ich könnte doch mit meinem Eigentum machen was ich wollte, oder ist das "private Bestempeln von Papier" einer illegalen Bankabhebung gleichzusetzen, gibt es hier rechtliche Handlungs- und verwendungsbeschränkungen für mein Eigentum?

Das Problem, dass derart "verfälschte" Waren, von Käufer dann später vorsätzlich, oder von Erben ohne bösen Vorsatz, an den nächsten Käufer ohne die "Falsch-Kennzeichnung" weitergereicht werden und somit letztlich im philatelistischen Handel verschwinden, ist ein ganz anderes. Leider sehr sehr gefährlich, aber letztendlich hat diese Frage mit unserer ursprünglichen Problemstellung nichts zu tun:

Kann ich (konnte man einmal) legal Poststempel von der Post erwerben? Und was darf ich rechtlich gesehen damit alles machen? Gibt es hier vielleicht Analogien zur oben erwähnten Winchester? Dafür musste ich ein Bedürfnis nachweisen (hier die Sportausübung gemäß einer vom Bundesinnenminsterium geprüften und genehmigten Sportordnung), dabei ist jedes Tun ausserhalb dieses genehmigten Bedürfnisses bereits ein Verstoß gegen das Gesetz, egal ob die Handlung selbst illegal ist oder auch nicht.

Eine interessante Fragestellung für die Juristen unter uns.

Frohe Ostern



und Gruß
Thomas
 
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