Thema: Falschstempel: Stempelverkauf bei Ebay rechtens ?
drmoeller_neuss Am: 20.04.2011 18:03:01 Gelesen: 20419# 10@  
Die Diskussion, ob das Handeln mit Stempeln strafbar ist, dürfte in den meisten Fällen müssig sein, da die Verjährungsfristen für die entsprechenden (strafbaren) Handlungen greifen. Ausserdem muss die Post auch noch nachweisen, dass der Stempel auf illegalem Weg abhanden gekommen ist. So mancher Amtsleiter hat seinen verdienten Kollegen nicht mehr benötigte Stempel als "Erinnerungsstück" mitgegeben. Die allerwenigsten angebotenen Stempel wurden auf der Post bei einem Einbruch aktenkundig geklaut.

Der Deutschen Post entsteht kein Schaden mit dem Handel von alten Poststempeln. Was wird denn heutzutage noch mit dem Poststempel dokumentiert? Es ist schon mehr als 10 Jahre her, dass die Thermo-Quittungsdrucker eingeführt wurden. Ich wundere mich schon seit langem, dass die Deutsche Post überhaupt noch in teure Stahlstempel investiert. Unsere niederländischen Nachbarn haben ihre privaten Postfilialen nur noch mit grossen Gummistempeln ausgestattet. Sie erfüllen ihren einzigen Zweck viel besser, nämlich das Entwerten von Briefmarken (und das kommt auch immer seltener vor, dank der netten Portoaufkleber aus dem Schalterdrucker).

Ich sehe nur ein Problem für die Postbank, da immer noch einige Bankurkunden von der Deutschen Post im Auftrag der Postbank mit dem Poststempel dokumentiert werden. Mit einem Poststempel lässt sich Geld in ein vergessenes Postsparbuch "einzahlen", und die Postbank muss erst einmal nachweisen, dass die Buchung gefälscht ist. Die Postbank dürfte eher als die Post daran interessiert sein, dass der Handel mit Poststempeln unterbunden wird (obwohl man mit einem Rollstempel auch keine Postsparbücher verfälschen kann).

Für den Sammler dürfte sich der Schaden in Grenzen halten, wenn jemand postfrische Massenware in gestempelte Massenware verwandelt. Bogenentwertungen mit einem Rollenstempel dürften nicht besonders attraktiv sein.

Und wer sich darüber aufregt: Wie viele hochinteressante Belege sind in Sammlerhände geraten, weil man bei der Post nicht so genau hingesehen hat? Offiziell dürfte es keine einzige Paketkarte oder Telegrammformular geben, da deren Vernichtung amtlich vorgeschrieben war.
 
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