Thema: Falschstempel: Stempelverkauf bei Ebay rechtens ?
DL8AAM Am: 20.04.2011 20:15:58 Gelesen: 20322# 13@  
@ drmoeller_neuss [#12]

Aber strafrechtlich wird es in den meisten Fällen nur auf Unterschlagung hinauslaufen, und das verjährt nun mal in 5 Jahren.

Frage eines Laien: Das ist die strafrechtliche Schiene, nach 5 Jahren verjährt - gut, aber was ist mit dem Eigentum. Wenn ich etwas unterschlagen hätte und einfach nur 5 Jahre abwarte(n würde), dann bin (wäre) ich zwar immer noch der Besitzer, aber doch noch lange nicht der Eigentümer. Die Sache selbst gehört doch immer noch dem ursprünglichen Eigentümer, oder? Durch ein 5jähriges Verstecken und Aussitzen kann ich doch kein Eigentum an gestohlenen oder unterschlagenen Dingen erwerben, oder ?

Aber die entscheidene Frage ist nur, ob die Post hier wirklich ihr Eigentum zivilrechtlich einklagen würde, ausser zu entsorgenenen Schrott hätte sie ja nichts gewonnen, ausser das ein paar Juristen ihr Täglich Brot verdient hätten ?

Gruß
Thomas
 
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