@ AfriKiwi
[#1099]Hallo Erich,
der Ortsverkehr (war wie der Nachbarortsverkehr zeitweise mit ermäßigten Gebühren attraktiv) umfaßte grundsätzlich den Verkehr innerhalb des Orts- und ggf. des Landzustellbezirks des Aufgabepostorts. Die Grenzen wurden insbesondere aber beim Nachbarortsverkehr, dies war der Postverkehr zwischen benachbarten Postorten, von den Postämtern bzw. OPD´en besonders bestimmt. Alles was über diese Grenzen hinausging, war Fernverkehr. Der Nachbarortsverkehr bestand im übrigen vom 1.4.1900 bis 6.5.1920.
Gruß
Manfred