Thema: (?) (357) (370-371) Deutsches Reich Feldpost 2. Weltkrieg
Bodo35 Am: 27.04.2011 09:24:30 Gelesen: 380469# 53@  
Gemäß Verfügung Nr.46/1942 Abs.2FpABl.:

Die Luftpostsendungen müssen besonders gekennzeichnet sein und zwar:

a) durch den farbig unterstrichenen Vermerk:Luftfeldpost;
b) durch Aufkleben der Luftfeldpostmarke in der rechten oberen Ecke der Sendung
c) in Richtung Heimat-Front außerdem durch ein liegendes rotes Kreuz über die Anschriftseite der Sendung von links oben nach rechts unten und von rechts oben nach links unten.


Ich denke damit ist alles klar!

Gruß
Bodo35
 
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