Thema: Rohrpostbelege
DerLu Am: 29.04.2011 07:14:05 Gelesen: 1337260# 628@  
@ telosgraphein007 [#616]

Ich beziehe mich auf den von dir vor einiger Zeit gezeigten Beleg nach Charlottenburg mit unbekannter Adresse. Die Nachfrage bei der Polizei war bei bestimmten Sendungen und Adressaten ein Standardverfahren, nur die Erwähnung der Polizei finde ich ungewöhnlich. In der Nachtragsdienstanweisung " Sonderbestimmungen für den Ober-Postdirektionsbezirk Berlin" von 1905 habe ich folgendes über die Inanspruchnahme der Polizei bei der "Ermittlung der Empfänger von Briefsendungen mit mangelhafter Aufschrift am Bestimmungsort" ( § 68 ) folgendes gefunden :

" ...
VIII Die Bestell-Postanstalten haben die Nachfragen im Polizeibureau im allgemeinen stets unmittelbar, nicht durch Vermittlung anderer Postanstalten, zu halten, selbst, wenn das betreffende Polizeibureau im Bezirk einer anderen Postanstalten liegt. Die Boten der Postanstalt haben dabei die ihnen von dem Polizeibeamten mündlich erteilte Auskunft deutlich auf die Rückseite des Briefes niederzuschreiben, z.B. einem bereits vorhandenen Berichte den Vermerk "bestätigt" oder "nicht ermittelt" unter Angabe ihres Namens und des Postamtes hinzuzusetzen. Die Worte "Polizei", "polizeilich" oder ähnliche Ausdrucke, aus denen die Inanspruchnahme der Polizeibehörde ersichtlich ist, sind dabei in keinem Falle anzuwenden. Briefe, über deren Empfänger die erforderliche Auskunft nicht sogleich erteilt werden kann, dürfen nicht bei der Polizeibehörde zurückgelassen werden.
... "

Wenn also auf dem zugeklebten Zettel von Nachforschungen bei der Polizei die Rede ist, war dies ein klarer Verstoß gegen die Dienstanweisung.

Gruß DerLu
 
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