Thema: Rohrpostbelege
Postgeschichte Am: 29.04.2011 08:58:25 Gelesen: 1336707# 629@  
@ DerLu [#628]

Hallo DerLu,

der zugeklebte Zettel war für die weitere Behandlung der unanbringlichen Sendung bei der Rückbriefstelle gedacht. Diese mußte ja über das veranlaßte informiert werden. Da vermutlich (die Rückseite der Karte ist mir nicht bekannt) ein Absender nicht ersichtlich war, wurde die Karte bei der Rückbriefstelle verwahrt und der Zettel daran belassen. Die Sendung selbst, wie die ADA sagt, wurde ja nicht mit einem Vermerk über die bei der Rückbriefstelle usw. zu haltende Nachfrage versehen. Bei einer eventuellen Rückgabe der Sendung wurde der Zettel entfernt und den Vorschriften der ADA genüge getan. Einen Verstoß gegen die Dienstanweisung vermag ich nicht zu erkennen.

Gruß
Manfred
 
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