Thema: Nachnahme Postkarten der Deutschen Post
drmoeller_neuss Am: 18.07.2011 17:14:23 Gelesen: 20220# 6@  
@ Sammler [#4]

Ob sich die Nachnahmepostkarten an eine solche Klientel richtet, wage ich zu beweifeln. Ein Obdachloser hat auch keine Postadresse, wo so etwas hin geschickt werden könnte. Ausserdem sind in Deutschland zumindest die Sparkassen verpflichtet, Guthabenkonten für jedermann zu führen.

Und wer nicht zahlen möchte, verweigert einfach die Annahme der Nachnahmepostkarte. Die Nachnahmepostkarte bringt also dem Schuldner nichts.

Das ist der Vorteil von Briefen, die per Gerichtsvollzieher kommen, die kann man nicht verweigern. Wer dem Briefträger nicht aufmacht, muss das Schriftstück auf der Post abholen. Rechtlich gilt es als zugestellt, wenn es am Ausgabeschalter der Post bereit liegt.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3494
https://www.philaseiten.de/beitrag/39472