Thema: Bund: Dauerserie Frauen der deutschen Geschichte
drmoeller_neuss Am: 21.07.2011 08:41:05 Gelesen: 59264# 10@  
"Eigenhändig" bedeutet, dass der Brief nur an den Empfänger bzw. seinen entsprechenden Postbevollmächtigten ausgehändigt wird. Ein Einschreiben darf an alle im Empfängerhaushalt anwesenden Personen ausgegeben werden, z.B. auch an den Ehegatten.

In Deutschland gibt es im Inland das "Übergabe-Einschreiben" (Signature required), wo der Empfangsberechtigte den Empfang quittiert. Das "Einwurf-Einschreiben" (Recorded delivery) wird in den Briefkasten eingeworfen, was der Briefträger quittiert.

Auf Wertbriefen (Insured, valeur declaree - abgeschafft im Bereich der Deutschen Post) durften die Briefmarken nur einzeln verklebt werden, um Manipulationen an der Sendung auszuschliessen. Wird ein Streifen aufklebt, so könnte der Streifen abgelöst, und an dieser Stelle der Umschlag mit einer Rasierklinge geöffnet werden, um den Inhalt zu entnehmen. Wird der Streifen danach wieder aufgeklebt, würde diese Manipulation nicht auffallen. Das wurde aber nicht immer so streng gehandhabt. Theoretisch waren Block-Frankaturen aus diesem Grund auf Wertbriefen nicht möglich.
 
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