Thema: Pin Group: Wie geht's dem Post Konkurrenten ?
Richard Am: 07.03.2008 21:07:39 Gelesen: 80926# 44@  
Gericht: Post-Mindestlohn für gesamte Branche rechtswidrig

Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ (07.03.08) - Die Anwendung des Post-Mindestlohns auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Das entschied die IV. Kammer des Gerichts nach Angaben eines Justizsprechers am Freitagabend. Mit der Entscheidung gab das Gericht drei Klagen von Konkurrenten der Deutschen Post statt.

Die der Lohnuntergrenze zugrunde liegende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums verletzte die Kläger in ihren Grundrechten, erklärte der Verwaltungsrichter am Freitag in Berlin. Geklagt hatten Deutsche Post-Konkurrenten wie die PIN Group und der niederländische Post-Konzern TNT.

Der Mindestlohn für Briefträger zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste sieht seine etwa 200 Mitgliedsunternehmen durch die Lohnhöhe überfordert. Daher drohe ihnen Insolvenz.

(Quelle: http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E403106F6FC974670B3F0F82D5EA0F956~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
 
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