@ petzlaff
[#34]Unten auf der Marke steht "Postage" "Revenue". D.h. die unaufgedruckten Marken können sowohl für postalische Zwecken als auch für fiskalische Verwendung finden, aber weiter lesen.
Die Scheckgebühr ist als fiskalisch zu betrachten.Der Aufdruck erfolgte, um eine postalische Verwendung als auch Diebstahl durch das Personal zu vermeiden. Durchlochte (Firmen)-Marken konnten auch postalische Dienste leisten.
mfG
Nigel