Thema: DDR Prüfungen durch Jörg Schönherr BPP
WUArtist Am: 31.08.2011 09:25:56 Gelesen: 17230# 11@  
@ Algebra [#6]

Hallo Algebra,

Sie gehen wieder einmal mit den Prüfern ins Gericht und schreiben u. a.: „Die eine Marke bezeichnet er als yII3 Wz.3X und die andere bezeichnet er als IIY 3X, obwohl die Altprüfung von Merkel IYy nach Lipsia entsprach.“

Hier muß ich Ihnen in zweierlei Richtung widersprechen:

Zum einen hat Herr Schönherr keine Prüfung als „IIY 3X“ sondern wie auch auf der anderen Marke „yII Wz. 3X“ vorgenommen. Das verdeutlichen die beiden linken Bildausschnitte.



Zum anderen hat Merkel mit der Type „I“ wie so oft voll daneben gegriffen. Beide Marken sind doch eindeutig Type II und das war auch zu DDR-Zeiten so. Bis auf die zusätzliche „3“ auf der einen Marke kann ich keine fehlerhafte Prüfung durch Herrn Schönherr feststellen. Mit ein wenig Humor könnten Sie diese Bezeichnung „II3“ schon als Weiterentwicklung für die Untergliederung der heutigen Type II analog der Type I ansehen.

Was mir aber immer wieder bei den Prüfsignaturen unangenehm aufstößt, ist das wirre Durcheinander der Buchstaben und Zahlen. Das kommt schon einer Verunstaltung und damit eher einer Wertminderung der Marken durch die Prüfung gleich. Eigentlich oder ganz besonders haben sich doch auch die Prüfer nach dem Katalog zu richten, den sie ja letztendlich selbst so gestaltet haben. Warum wird dann nicht ganz einfach auch die Reihenfolge der Bezeichnung lt. MICHEL (Farbe - Wasserzeichen – Gummierung - Type) auf den Marken angebracht?

Dann würde das im vorliegenden Fall „3X y II“ heißen und wäre völlig ausreichend. Auch die Abkürzung „Wz.“ ist nur eine unnötige Vollstempelung der Marke. Darüber sollten sich die Prüfer m. E. verstärkt Gedanken machen. Aber auf diese Seite verirrt sich garantiert kein Prüfer und warum denn einfach wenn es auch umständlich geht.

Im unteren Bild habe ich meine Vorstellungen zu Papier gebracht; mir würde eine solche Prüfung völlig reichen. Den Prüfernamen habe ich vorsichtshalber durchgestrichen, um nicht noch wegen missbräuchlicher Verwendung des Namens gerade stehen zu müssen.



Das soll es zu den beiden von Ihnen abgebildeten 10 Pf-Marken gewesen sein.

WUArtist
 
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