Thema: Gesetz verbietet Flohmarktverkäufe am Sonntag
stephan.juergens Am: 11.09.2011 14:08:33 Gelesen: 8121# 4@  
Eine Anmerkung für [#2] und [#3]

Feiertage und Ladenschluß sind Ländersache. Das ist damals beim Ladenschluß massiv diskutiert worden.

Also ist ein Urteil aus Neustadt/Weinstr. nicht auf die Situation in NRW oder Hessen anzuwenden.

Es kommt ja auch niemand auf die Idee, dass dort amerikanisches oder englisches Recht gilt.

In NRW scheint in den Gesetzen ein Verkaufsverbot für Flohmärkte an Sonntagen vor 11:00 Uhr zu bestehen. Jedenfalls haben wir hier zwei verschiedene kommerzielle Flohmarktbetreiber, die sich da recht massiv bekriegen, wenn schon vor 11:00 Uhr verkauft wird.

Gruß Stephan
 
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