Thema: Rohrpostbelege
blaujacke Am: 12.09.2011 13:14:35 Gelesen: 1310515# 696@  
@ telosgraphein007 [#695]

Zu unserem Thema habe ich in der Rohrpostbetriebsordnung von 1885 und in der Rohrpostordnung von 1903 jeweils einen vielleicht interessanten Hinweis gefunden, der aber sonst wohl nirgendwo mehr auftaucht.

RPBO 1885,§ 9,Abs. VII: "Telegramme, Rohrpostbriefe und Rohrpostkarten für das "Auswärtige Amt" sind stets auf das Rohrpostamt Nr. 1 zu leiten."

RPO 1903, Ausführungsbestimmung zu § 7 "Die Benutzung der Rohrpost in Militärangelegenheiten im Falle einer Mobilmachung ist durch besondere Verfügung geregelt."

Wie ist an diese "besondere Verfügung" heranzukommen?
 
Quelle: www.philaseiten.de
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