Hier habe ich einen Brief des Arbeitsamtes Coburg, Nebenstelle Kronach, vom 18.12.1948.
Mich wundert dass im Arbeitsamt der Stempel „Frei durch Ablösung Reich“ 1948 noch verwendet wurde. War diese Vorgehensweise überhaupt statthaft? Waren die Arbeitsämter eigentlich von den Postgebühren befreit?
Werner