Thema: Problem mit einem Auktionshaus: Wie damit umgehen ?
Schwämmchen² Am: 03.11.2011 23:20:49 Gelesen: 31742# 3@  
Wenn eine Email vorhanden ist, kann man sich aus dem Email Header zumindest das Routing und die Sender-Zeit usw. ziehen und damit schon einmal einkreisen, wie das passiert sein konnte (bspw. war man überhaupt zuhause). Können so keine weiteren erhellenden Kenntnisse gewonnen werden fragt sich, wohin die Bestätigungsemail vom Auktionshaus hinverschwunden ist.

Ohne Bestätigung der Gebote ist der ganze Vorgang zweifelhaft und kann in der Richtung geschlossen werden, das keine gültige Gebotsabgabe erfolgt ist. Ist die Bestätigung eingetroffen und man hat nicht widersprochen muss (bzw. sollte) man das Los abnehmen. Da hier bereits eine laufende Geschäftsbeziehung vorliegt, hängt alles von der Bestätigungsemail ab.

Kontraproduktiv wäre Eskalation bzw. einschalten von einem Anwalt. Lösungen wären, der Auktionator verzichtet auf die 20% Käufercourtage und das Los wird erneut versteigert. Wenn es nicht gerade ein Ramsch-Los ist was zum Ausrufpreis verkauft wurde, ist der Gesamtschaden 20% von 700.- da in einer erneute Auktion ein ähnlicher Erlös zu erwarten wäre.

Viel Glück!
 
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