Thema: Problem mit einem Auktionshaus: Wie damit umgehen ?
drmoeller_neuss Am: 04.11.2011 10:26:36 Gelesen: 31620# 6@  
Ich würde den gleichen Weg vorschlagen wie Lars.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du bereits gegenüber X schriftlich erklärt, ein Gebot nicht abgegeben zu haben. Dann kann auch kein Zuschlag und Kaufvertrag zustande kommen. Mehr brauchst Du von Deiner Seite erst einmal nicht zu machen.

Sollte X einen Mahnbescheid verschicken, ist es wichtig, innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erheben, ansonsten kann der Gläubiger vollstrecken - auch wenn die Mahnung ungerechtfertigt ist! Wenn Du widersprichst, müsste X Klage erheben, in Folge wird dann auch geklärt, ob das Gebot rechtsgültig zustande gekommen ist. Ohne die Details zu kennen, kann man hier nur spekulieren, ob der Online-Zugang zum Auktionshaus X nicht gemäss dem Stand der Technik abgesichert ist oder Kollege Briefmarkensammler nur fahrlässig mit seinen Zugangsdaten umgegangen ist, was das Auktionshaus berechtigen würde, Schadensersatz zu fordern.

Auf der anderen Seite verstehe ich auch X nicht, warum das Los nicht erneut ausgerufen wird. Der Schaden dürfte marginal sein, da mit dem gleichen Erlös zu rechnen ist, nur eben erst eine Auktion später. In der heutigen Zeit wäre mir ein Kunde wichtiger, als kurzfristiger Umsatz.
 
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