Thema: Rohrpostbelege
DerLu Am: 07.11.2011 20:23:42 Gelesen: 1294663# 725@  
@ blaujacke [#724]

Ich würde es auch so interpretieren. Ich habe leider nur Listen welche Orte zum Nachbarsortsverkehr von Berlin gehörten, sowohl Rixdorf als auch Weißenburg gehörten 1908 dazu. Ich habe immer angenommen, das dann zwischen Rixdorf und Weißenburg auch der Nachbarortsverkehr gilt. Aber da lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Definitiv lag Weißenburg, im Gegensatz zu Rixdorf, aber nicht im Rohrpostbezirk!

Würde man es ganz genau nehmen handelt es sich hier um einen Brief mit verlangter Rohrpostbeförderung in den Rohrpostbezirk hinein. Er hätte also sowohl die Weiterleitungsgebühr von 5 Pfg. ( Briefporto im Nachbarortsverkehr ) als auch die Rohrpostgebühr von 30 Pfg. tragen müssen. Da ein Eilbrief auf dieser Strecke aber praktisch gleich behandelt wurde, Transport bis nach Berlin dort Beförderung zum Zielpostamt per Rohrpost und sofortige Zustellung, war man bei der Post wohl pragmatisch und hat den Brief ohne Nachporto als "einfachen" Brief im Nachbarortsverkehr mit Eilzustellung befördert.

Einen schönen Abend wünscht

DerLu
 
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