Thema: Rohrpostbelege
Postgeschichte Am: 09.11.2011 02:33:36 Gelesen: 1294355# 726@  
@ blaujacke [#724]
@ DerLu [#725]

Der Brief ist m.E. mit 30 Pf als Rohrpostbrief richtig frankiert. Der Nachbarortsverkehr kam m.E. nicht zum Tragen. Rixdorf lag innerhalb des Rohrpostbezirkes. Weißenburg gehörte zwar nicht zum Rohrpostbezirk, aber zum Ober-Postdirectionsbezirk Berlin. Dies ist für die Beförderung der Rohrpostsendung von Belang. Die Rohrpostordnung sagt in § 10 hierzu:

Die außerhalb des Weichbildes von Berlin gelegenen, aber zum Ober-Postdirectionsbezirk Berlin gehörigen Postanstalten haben die Rohrpostsendungen mit den gewöhnlichen Posten oder Posttransporten entweder dem Hof-Postamte oder bei vorhandener Gelegenheit auch einer näher gelegenen Postanstalt zuzuführen, insofern durch eine solche Leitung eine Zeitersparniß bewirkt wird. Die letztgedachte Postanstalt hat für die Weiterbeförderung der Rohrpostsendungen Sorge zu tragen.

Auch Rixdorf wird, obwohl zum Rohrpostbezirk gehörend, ebenfalls in der Lister der zum Ober-Postdirektionsbezirk Berlin gehörigen Postorten der Umgebung Berlins aufgeführt. Eine Frankierung mit Weiterleitungsgebühr oder einen Bezug zum Nachbarortsverkehr kann ich aus den Vorschriften nicht ableiten. Die Frankierung ist daher meines Erachtens korrekt.

Gruß
Manfred
 
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