@ Postgeschichte
[#726]Für mein Verständnis wird darin keinerlei Aussagen über das Porto gemacht, sondern nur über die postalische Beförderung von Rohrpostsendungen. Die Gebühren wurden in § 7 geregelt (RPO v. 1903). Dort ist m.M. eindeutig von "innerhalb des Rohrpostbezirks" die Rede:
§ 7 Gebühren für die Rohrpostsendungen
Die Gebühr für die Beförderung und die Bestellung innerhalb des Rohrpostbezirkes beträgt im Frankierungsfalle :
1. für Rohrpostbriefe 30 Pf.
... Da Weißensee nicht im Rohrpostbezirk lag fiel die Sendung unter § 16 "Streckenweise mit der Rohrpost zu befördernde Sendungen".
In der RPO von 1903, die 1908 als der Brief aufgegeben wurde gültig war, bezieht sich § 10 auf "Zeit der Einlieferung". Aus welcher RPO hast du zitiert ?
Gruß DerLu