Thema: Rohrpostbelege
DerLu Am: 09.11.2011 07:01:15 Gelesen: 1293134# 727@  
@ Postgeschichte [#726]

Für mein Verständnis wird darin keinerlei Aussagen über das Porto gemacht, sondern nur über die postalische Beförderung von Rohrpostsendungen. Die Gebühren wurden in § 7 geregelt (RPO v. 1903). Dort ist m.M. eindeutig von "innerhalb des Rohrpostbezirks" die Rede:

§ 7 Gebühren für die Rohrpostsendungen
Die Gebühr für die Beförderung und die Bestellung innerhalb des Rohrpostbezirkes beträgt im Frankierungsfalle :
1. für Rohrpostbriefe 30 Pf.
...


Da Weißensee nicht im Rohrpostbezirk lag fiel die Sendung unter § 16 "Streckenweise mit der Rohrpost zu befördernde Sendungen".

In der RPO von 1903, die 1908 als der Brief aufgegeben wurde gültig war, bezieht sich § 10 auf "Zeit der Einlieferung". Aus welcher RPO hast du zitiert ?

Gruß DerLu
 
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