Thema: Ebay: Die Tricks der Käufer und Verkäufer
drmoeller_neuss Am: 15.11.2011 10:27:58 Gelesen: 32787# 2@  
Das ist nichts neues, und das gibt es schon seit Jahren.

Dagegen hilft nur "sniping", d.h. entweder per Hand oder per Software in den letzten Sekunden der Auktion das Gebot setzen. Der weitere Vorteil dieser Methode liegt darin, dass man nur den Betrag bietet, den man wirklich bezahlen wollte und sich nicht von anderen Sammlern in die Höhe treiben lässt.

Verwandt mit dieser Methode ist übrigens die "Gebotsabschirmung". Hier bietet der Gegner und überbietet sofort danach sein Gebot mit einem hohen Betrag über sein Zweitkonto. Dann können Dritte nicht mehr auf den Artikel bieten und verlieren ihr Interesse daran. Kurz vor Auktionsende zieht der Gegner sein Höchstgebot zurück und bleibt trotzdem Höchstbieter mit seinem Erstkonto - allerdings zu einem niedrigen Betrag.

Wer das zu befürchten hat, muss mit seinem Zweitkonto auf seine eigenen Artikel wenige Sekunden vor Schluss snipen.

In Deutschland verstösst Puschen nicht gegen Gesetze und ist nicht strafbar (in den USA und UK ist das anders !). Das Zurückziehen eines Gebotes wegen Irrtums kann aber Schadensersatzansprüche gegen den Bieter nach sich ziehen. Die andere Frage ist natürlich, ob der Verkäufer das verfolgen kann und will.

Wer wirklich versehentlich sich bei der Gebotsabgabe vertippt hat, kann in diese Falle mit der Schadensersatzforderung laufen. Bei gewerblichen Anbietern kann man auch das Gebot einfach stehen lassen, und nach Ablauf der Auktion gemäss Fernabsatzrecht seinen Kaufvertrag innerhalb der Frist widerrufen. Das muss man nicht begründen und es kostet nichts, wenn die Ware noch nicht verschickt wurde. Nicht die feine englische Art, aber rechtlich sicher und ohne Diskussionen mit dem Anbieter verbunden.
 
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