Noch mal zur Gebotsabschirmung. Falls der Höchstbietende sein Gebot zurück nimmt, bin ich als Verkäufer laut Ebay nicht verpflichtet, diesen Artikel an den Zweithöchstbietenden zu verkaufen.
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.htmlNach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.