Thema: Ebay: Die Tricks der Käufer und Verkäufer
drmoeller_neuss Am: 15.11.2011 13:51:47 Gelesen: 32741# 4@  
@ Sammler [#3]

Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.

Das trifft nur zu, wenn der Anbieter ein Gebot streicht, z.B. wenn er darum vom Bieter gebeten wurde, oder weil er den Bieter von der Auktion ausschliessen möchte (z.B. Bieter ist im Ausland, Anbieter versendet aber nur im Inland).

Bei der Gebotsabschirmung streicht aber eben gerade nicht der Anbieter das Gebot.
 
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