Thema: Ebay: Die Tricks der Käufer und Verkäufer
drmoeller_neuss Am: 16.11.2011 12:34:48 Gelesen: 32539# 8@  
@ Martinus [#6]

Puschen verstösst in Deutschland nicht gegen das Gesetz (wohl aber gegen die eBay AGBs). Schliesslich hat der Bieter mit seinem Gebot eine rechtswirksame Willenserklärung abgegeben, für den Artikel maximal XXX EUR zu bezahlen. Ein Vermögensschaden kann nicht entstehen, da beim Überschreiten des Maximalpreises der Artikel an den Puscher geht.

Snipen ist laut eBays AGBs nicht erlaubt. eBay stört sich aber auch nicht daran. Der Bieter ist aber an gesnipte Gebote gebunden, schliesslich hat er die Willenserklärung über die sniper-Software abgegeben.

Gebotsabschirmung: Hier könnte man Betrug, d.h. vorsätzliche Vermögensschädigung, unterstellen. Das Problem ist aber der Beweis für die Gebotsabschirmung und die Verfolgung der Ansprüche. Wie bereits geschrieben, sind Schadensersatzansprüche gegen den Bieter, der sein Gebot zurückzieht, möglich. Bei gewerblichen Anbietern kann der Bieter aber einfach sein Gebot stehen lassen, und dann nach Ablauf der Auktion innerhalb der Frist den Kaufvertrag nach Fernabsatzrecht widerrufen. Die Drohung des gewerblichen Verkäufers, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, würde also ins Leere laufen. Bei privaten Verkäufen gibt es kein Widerrufsrecht !

Persönlich snipe ich alle Artikel, da es erstens Puschen durch Dritte verhindert wird und ich auf keinen Fall mehr bezahle, als ich gewillt bin. Der psychologische Druck, die Auktion gewinnen zu müssen, wird vermieden. Und zu guter letzt: Snipen ist bequem, man muss nur alle zwei Tage in ebay schauen, ob man Auktionen gewonnen hat. Verwendet man sniper auf externen Servern wie http://www.snip.pl, muss man seine Zugangsdaten Dritten anvertrauen, was ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellt. Auf jeden Fall sollte man hier getrennte Konten für Käufe und Verkäufe haben.
 
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