Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
stephan.juergens Am: 21.11.2011 22:52:51 Gelesen: 44766# 9@  
zu #7

Loriot ist am 22. August 2011 gestorben. Die Loriot-Marken sind am 03.01.2011 erschienen.

Also hat das Finanzministerium bzw. die DPAG die Verträge zur Nutzung noch mit Loriot selbst gemacht, und also von den Erben nichts zu Befürchten.

zu #1

Es handelt sich meines Wissens "nur" um eine einstweilige Verfügung. D.h., von dem angedrohten Ordnungsgeld sind "nur" diejenigen bedroht, gegen die sich die einstweilige Verfügung richten. Und: Abmahnen kann hier auch nicht jeder bel. Anwalt, sondern nur die Erben des Urhebers.

M.E. werden die sich da durchaus Zeit mit lassen, bis das Verfahren gegen Wikimedia in der Hauptsache geklärt ist. Der einzige, der sich meines Erachtens sein Lehrgeld wiedergeben lassen sollte, ist der Richter, der die einstweilige Verfügung unterschrieben hat. Er hätte durchaus selbst recherchieren dürfen, dass der Herausgeber das Bundesfinanzministerium - und nicht wie vom Antragsteller behauptet - die DPAG ist. Beim Bundesfinanzministerium sollte selbst der blödeste Richter keinen zweifel an der hoheitlichen Tätigkeit haben. :-)

Aber: Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung. Dort besteht für den Richter nicht die Pflicht, die Gegenseite oder Experten anzuhören. Dies wird aber im Hauptsacheverfahren passieren.

Hauptsache Wikimedia ist nicht so dumm, darauf zu verzichten. In den Meldungen, die ich gelesen habe, stand aber, dass sie mit dem deutschen Rechtssystem vertrauten Rechtsbeistand gesucht haben, und deshalb die Bilder entfernt haben. Denn: Solange die einstweilige Verfügung bestand hat, wird die Veröffentlichung der Bilder für Wikimedia teuer. Nicht wegen des Urheberrechts. Sondern wegen Verletzung der einstweiligen Verfügung.
 
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