Thema: Gefälligkeitsabstempelung verweigert
filunski Am: 22.11.2011 13:16:56 Gelesen: 27506# 1@  
Verehrte Philatelistengemeinde,

ein aktuelles Erlebnis des heutigen Tages möchte ich hier mal vorstellen.
Heute Vormittag befand ich mich in einer sogenannten Postfliale im Einzelhandel um einen Brief aufzugeben. Dort kaufte ich dann auch noch ein paar aktuelle Sondermarken und bat dann die Verkäuferin mir eine davon mit dem aktuellen Tagesstempel zu entwerten (Gefälligkeitsstempel). Dies verweigerte sie mir mit der Begründung, " so was hatten wir schon mal, der Chef hat das verboten".

Da war ich erst mal erstaunt und wollte dann wissen warum. Die Antwort war, dieser "Chef" wolle damit Missbrauch verhindern, da mit diesem Stempel (abgeschlagener Tagesstempel auf Briefmarke!!) ja z.B. gegenüber Behörden, Versicherungen, Banken etc. "etwas" belegt werden könne. Mein Erstaunen war jetzt nur größer geworden, aber ich hatte auch das Gefühl gegenüber dieser Verkäuferin auch mit besseren Argumenten nichts ausrichten zu können. Also bot ich an diese Marke auf eine Karte zu kleben, an mich selbst zu adressieren, Sie stempelt ab und ich nehme die Karte gleich mit (damit sie nicht, wenn sie den Postweg durchläuft im nächsten BZ nochmals von einem Maschinenstempel entwertet wird). Auch dies wurde abgelehnt (gleiche Begründung, "der Chef hat's verboten"!). Dann wollte ich diesen Chef sprechen. Ging nicht, da er angeblich unterwegs sei. Nun gut, oder besser schlecht, so weit, ich gab auf. Wieder Zuhause schrieb ich eine E-Mail an die DPAG zu dem Vorgang und rief dann den Premium Service der DPAG in Weiden an und schilderte den Vorfall. Der sehr bemühte und äusserst kompetente Mitarbeiter war ehrlich erstaunt über den Vorfall und gab mir ein paar interessante Informationen dazu, welche ich hier auch weitergeben möchte.
Die Tagesstempel der DPAG haben seit Überführung der ehemaligen Deutschen Bundespost in die heutige Aktiengesellschaft "DPAG" keinen "Siegelcharakter" mehr, also ist auch damit kein wie von diesem "Chef" befürchteter diesbezüglicher Missbrauch mehr möglich.
Des weiteren gibt es eine Anweisung an die Postfilialen (ob dies auch jene im Einzelhandel betrifft konnte mir der Mitarbeiter am Telefon nicht mit Bestimmtheit sagen), "Sammlern Gefälligkeitsstempel auf einzelne nicht verklebte Marken zu erteilen".

Demnächst werde ich dort wohl nochmals vorstellig und dann hoffentlich auch diesen "Chef" antreffen.

Wäre auch interessant zu erfahren ob andere Mitleser ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Gruß,
Peter
 
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