Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
DL8AAM Am: 22.11.2011 14:35:27 Gelesen: 44639# 13@  
@ Pommes [#8]

Das mit den Bildern vom Nachbarn "klauen", würde ich aber erst noch mal nachschlagen wollen.

Hallo Thomas,

ich bin auch kein Jurist, aber das war die Aussage (und Beispiel) unseres Profs (Geologie), als es in einer Unterweisung seines Teams zum Thema Copyright ging. Es hiess, man könne das Copyright für wissenschaftliche Arbeiten (und für kulturhistorisch Wertvolles) ignorieren, solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden (Die Bikinidame aus dem Bild rausXen!) und die Arbeit keine direkten kommerziellen Absichten verfolgt. Und "bitte, bitte immer die Quellen nennen!" [Abschreiben ist vollkommen legal, solange es entsprechend kennzeichnet ist] fügte er auch noch mehrfach hinzu ;-) Soweit mein damaliger Chef, der aber auch kein Jurist war. Eine philatelistische Dokumentation würde ja wunderbar unten den Punkt "wissenschaftliche Arbeit" passen bzw. auch in den Bereich "kulturhistorisch wertvoll".

<ANEKDOTE>
Diese Klientel erklärte aber auch immer, wenn sie am Wochenende mit Studenten in Steinbrüche, Schießstände und Gärten etc. eingebrochen sind, das die Freiheit von Forschung und Lehre vor dem Eigentumsrecht gehen würde (sehr zweifelhaft meiner Meinung nach, deshalb würde ich auch für die Copyrightinfo meine Hand nicht wirklich ins Feuer legen wollen...hi). Auf einer Exkursion ins rheinische Schiefergebirge wurde sogar einmal ein neues Ersatzvorhängeschloß vor Ort hinterlassen, nachdem das alte geknackt wurde, da leider der Zaun nicht anders überwunden werden konnte, d.h. zumindest bei Sachbeschädigung bzw. Schadenersatz scheinen die damals (ist nun emeritiert) eine Grenze gesehen zu haben... hmmmm
</ANEKDOTE>

@ Wachauer [#10]

dass ausgegebene Briefmarken gemeinfrei sind. Egal ob amtlich oder nicht amtlich.

Hmmm, persönlich würde ich die Frage stellen, wo der Unterschied zwischen einer privat ausgegebenen Briefmarke und einem Kunstdruck eines Künstlers liegt. Diese darf ich ja auch nicht 1:1 reproduzieren. Ein Photo dieses Kunstwerkes in einem Ausstellungsraum (falls ich dort fotographieren darf > Hausrecht) sollte aber wieder OK sein (Bei Leihgaben könnte vertraglich vereinbart worden sein, dass der Hausherr das Fotographieren in diesem Raum nicht gestattet > Hausrecht). Oder: Ich kaufe mir den Kunstdruck, hänge es in mein Wohnzimmer und stelle ein Foto dieses Zimmers bei Facebook ein, wo ist das Problem? Das würde ich auch auf Briefmarken übertragen wollen, in einem neuen Kontext gestellt bzw. als Teil eines neues Werkes, sollte eine gezeigte Briefmarke im Bild deshalb wieder in Ordnung gehen, oder?

Gruß
Thomas
 
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