Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
chuck193 Am: 22.11.2011 19:41:26 Gelesen: 44530# 15@  
Hallo an Alle,

da ich mit den deutschen Urheberrechten nicht so vertraut bin, wie die meisten von Euch, sehe ich diese Sache vielleicht anders. Da ich annehme, dass der Künstler in diesem Fall, ein Briefmarken Entwurf Competition gemacht hat, hat er sich doch an die festgesetzten Regeln zu halten, was bedeuten würde, wenn seine Zeichnungen angenommen werden, dann können die von der Post genutzt werden. Es mag sein, dass er das Urheberrecht weiter besitzt, aber er hat sich einverstanden für den Gebrauch seiner Zeichnungen für Briefmarken. Also für nichts anderes. Wenn die Post jetzt Tassen oder sonst was mit den Zeichnungen anbietet, wäre das ein verstoss gegen das Urheber Recht. Für Briefmarkken aber nicht.

Hier zu Lande, muss eine Marke für Reproduction markiert sein, also defaced.

Schöne Grüsse,
Chuck
 
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