Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
Pommes Am: 22.11.2011 21:43:21 Gelesen: 44525# 16@  
@ drmoeller_neuss [#14]

Keine Steinigung aus meiner Richtung!

Danke für die Links!

Nach kurzer Lektüre der Entscheidung stimme ich Dir in der Bewertung (der Entscheidung und dem Hinweis auf die nicht erfolgte Reaktion) zu.

Eine Frage drängt sich mir aber mal wieder auf. Sind es "Marken der DPAG"? Man könnte auch behaupten, dass die DPAG diese "nur vertreibt". Geliebt sind sie dort sicher nicht ... die würden doch am liebsten alles per Label freimachen ..., spart ja Kosten. (Deine Frage Herausgeber/"auf Weisung herstellen und vertreiben") Bei den Wohlfahrtsmarken könnte das alles aber auch ganz anders sein? Inwiefern sind hier die Wohlfahrtsverbände beteiligt?

Nächste Frage: Wer hat zu Lebzeiten von Bernhard-Victor Christoph Carl von Bülow (einer seiner Vorfahren liegt hier im Dom St. Marien Fürstenwalde) einen "Lizenzvertrag" geschlossen und welchen Inhalt hatte dieser Vertrag?

Alles keine Fragen, die einen deutschen Richter im e.V.-Verfahren interessieren. Leider bin ich auch nicht so oft in Berlin, als das ich die Kammer persönlich einschätzen könnte. Herrn Raddatz durfte ich erleben, aber nur in einem Verfahren eines Kollegen. "Briefmarkensammler" sind aber bestimmt nicht dabei, vermute ich mal. ;-)

@ DL8AAM [#13]

Oder: Ich kaufe mir den Kunstdruck, hänge es (!) in mein Wohnzimmer und stelle ein Foto dieses Zimmers bei Facebook ein, wo ist das Problem? Das würde ich auch auf Briefmarken übertragen wollen, in einem neuen Kontext gestellt bzw. als Teil eines neues Werkes, sollte eine gezeigte Briefmarke im Bild deshalb wieder in Ordnung gehen, oder?

Gleiches Problem anderes "Werk". Geh mal zu youtube und schau Dir x-beliebige Videos an. Aller zig Videos wirst Du eines finden, wo irgend ein Rechteinhaber - meist Verwertungsgesellschaften - die "Ausstrahlung" "verboten" hat. Warum? Ja weil auf dem schönen Urlaubsfilm aus Malle im Hintergrund irgend eine "urheberrechtsgeschütze" Mugge mitläuft.

Zu Deiner Aussage: Sehe ich (bei den meisten Fällen) auch so. Daher gehört das Urheberrecht nach weit über vierzig Jahren auch mal reformiert. Was hält den Gesetzgeber nur davon ab? ;-)

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
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