Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
DL8AAM Am: 23.11.2011 14:58:51 Gelesen: 44417# 17@  
@ Pommes [#16]

Thomas,

dass das Urheberrecht in absehbarer Zeit grundlegend reformiert wird, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Da traut sich keiner dran, das gibt "Mecker", nur viel Feind und keine Ehre. Es sind viel zu viele gegenläufige Interessen im Spiel, die abgestimmt werden müssten. Und keine der Gruppen will es eigentlich wirklich - auch wenn immer einmal halbherzig gefordert - denn eine Reform geht immer zu Lasten (und viel viel Geld) einer Seite. Um einfach nur kein Gesetz zu kassieren, lassen alle Beteiligten es lieber beim status quo. Es scheint als liesse man es lieber auf Einzelfallurteile ankommen, die je nach Spezialisierungsgrad der Anwälte und Uninformiertheit ("nicht amtliche Briefmarken") der Richter für Aussenstehende oft recht "komisch" daherkommen - bzw. jeweils sogar vollkommen gegenläufig ausgehen. Interessanterweise geht kaum einer der Unterlegenen viel weiter, um ggf. vielleicht ein positiveres "Grundsatzurteil" zu erlangen. Man zahlt oder unterschreibt eine Unterlassungserklärung und hofft beim nächsten "Amtsgericht" ein besseres Urteil einzufahren. Nur bloss kein Urteil des Verfassungsgerichts bekommen. Deshalb glaube ich auch nicht das die Wikileute weitergehen. Das Urteil gilt ja auch nur für diesen einen Einzelfall und ist nicht generell übertragbar.

Tippe das Urheberrecht so "verschlungen", wie das Steuerrecht, kaum entwirrbar. ;-) Wer's versucht macht sich NUR Feinde, keine Freunde.

> Ja weil auf dem schönen Urlaubsfilm aus Malle im Hintergrund irgend eine "urheberrechtsgeschütze" Mugge mitläuft.

Tja, hier kommt es nach meinem Verständnis auf die (schwer auszudrückende) "Wertigkeit" der Musik innerhalb meines Films an. Wenn ich ein Urlaubsvideo vom Strand von Malle zeige und "am Horizont" läuft ganz leise die originale Hintergrundmusik vom nächsten Imbisses mit, sollte das OK sein. Vorsicht, falls der Eindruck entstehen könnte, ich filme den Strand nur, um die Musik einzufangen, z.B. Beginn des Videos = Beginn des Musikstückes mit passenden Ende. ;-)

Hinzugemischte Musik als Filmmusik unterliegt eindeutig dem Urheberrecht. Filme ich aber eine Filmvorführung (falls ich vom Hausrecht her filmen dürfte), weil ich eine ernsthafte kulturhistorische Dokumentation über die besondere Kleidung der Besucher (z.B. der Rocky Horror Picture Show) drehe, dann dürfte nach meinem Verständnis (das eines Laien) im Hintergrund (!) sogar die Leinwand und die Originalmusik der Vorführung zu hören sein (Vorsicht, mein Film sollte nicht zu 100% im Kino, mit dem "Hintergrund" großformatig im Bild, spielen).

Das geht alles etwas in die Richtung von drmoeller_neuss [#14]. Zeige ich die Briefmarke als Briefmarke, oder zeige ich die Briefmarke, um das auf der Marke abgebildete Werk zu zeigen. Zeige ich die Loriot-Marke, um die Briefmarkenausgabe zu dokumentieren, um die Zackeneinschaften darzustellen, um Druckverfahren oder Abarten zu beschreiben, um einen Stempel zu belegen oder gar eine gesamte postalische Sendung. Oder will ich mir einfach nur billig ein Werk von Loriot besorgen, um das Werk des Künstlers öffentlich zu zeigen. Und was ich denn wirklich wollte, sagt mir im Zweifelsfall hinterher ein Richter. ;-)

Hmmm, langsam glaube ich Steuerrecht ist sogar einfacher und viel viel logischer ;-) Das Völkerrecht kommt an das Urheberrecht vielleicht noch ran.

Gruß
Thomas
 
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