Thema: Ebay: Die Tricks der Käufer und Verkäufer
Helmut-Stelle Am: 23.11.2011 16:39:06 Gelesen: 31803# 23@  
@ drmoeller_neuss [#8]

Puschen verstösst in Deutschland nicht gegen das Gesetz, wohl aber gegen die eBay AGBs. Schliesslich hat der Bieter mit seinem Gebot eine rechtswirksame Willenserklärung abgegeben, für den Artikel maximal XXX EUR zu bezahlen. Ein Vermögensschaden kann nicht entstehen, da beim Überschreiten des Maximalpreises der Artikel an den Puscher geht.

Snipen ist laut eBays AGBs nicht erlaubt. eBay stört sich aber auch nicht daran. Der Bieter ist aber an gesnipte Gebote gebunden, schliesslich hat er die Willenserklärung über die sniper-Software abgegeben.


Puschen, Snipen, erlaubt, nicht erlaubt, Ebay fördert doch gerade diese !
1. Anbieter können unzählige Accounts anmelden, warum eigentlich ? Ich kann es ja noch verstehen wenn die Person zwei Accounts betreibt, einen zum Verkauf einen weiteren zum Kauf !

2. Vor einiger Zeit, ich weiß nicht genau wann, werden die Bieter für andere Mitbieter unkenntlich dargestellt, will heißen statt des vollen Usernamens steht da z. B. ph...kl 366 ! Warum wird nicht allen Kaufinteressenten der Usernamen der Mitbieter voll angezeigt? So könnte jeder gleich sehen, ah Pommes bietet auch auf diesen Artikel !

Gruß
Helmut
 
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