Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
DL8AAM Am: 01.12.2011 14:10:46 Gelesen: 43957# 29@  
@ drmoeller_neuss [#26]

Ja, weil ich mit dem Buch nicht die Rechte an den abgebildeten Originalwerk erwerbe.

Aber wie sieht das aus, wenn ich die Originalwerke selbst (hier "handbemalte Postkarte") erwerbe, dann erwerbe ich diese doch inklusive der Rechte daran? Das hiesse doch auch, wenn mir ein Künstler auf einen Bierdeckel etwas malt und er mir den Bierdeckel übergibt, übergibt er mir auch die Rechte daran. Oder ?? Es sei denn, ich schliesse mit dem Künstler einen Vertrag - dem wir beide zustimmen müssen - dass ich das Werk nur unter Auflagen erhalte, z.B. kann eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen werden. Aber unter normalen Umständen sollte, wenn ich ein Original erwerbe auch sämtliche Rechte daran erhalten. Oder?

Gruß
Thomas
 
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