Thema: Problem mit einem Auktionshaus: Wie damit umgehen ?
drmoeller_neuss Am: 01.12.2011 17:02:44 Gelesen: 29408# 44@  
Als Unbeteiligter habe ich in diesem Thread bislang für keine Seite Partei ergriffe, siehe auch meinen Beitrag #5.

Die Darstellung des Sachverhaltes durch das Auktionshauses X weicht nicht von der von Briefmarkensammler ab. Das Auktionshaus X geht auch nicht auf die Frage ein, ob vor der besagten Mahnung eine Rechnung erfolgt ist. Das ist im Geschäftsleben so üblich, dass man vor der ersten Mahnung eine Rechnung schreibt.

Die Frage, ob das Gebot wirklich durch Briefmarkensammler abgegeben wurde, bleibt offen. In der Tat sind Email-Adresse, Telefonnumer und Sammelgebiete offene Geheimnisse. Wer es darauf anlegt, kommt leicht an diese Daten heran. Wie das mit der X-Kundennummer steht, kann ich nicht sagen. Möglicherweise steht die auf dem Adressaufkleber und Briefmarkensammler hat ein frankiertes Kuvert vom Auktionshaus X an Dritte weitergegeben.

Gar nicht verstehen kann ich die Empfehlung vom Rechtsbeistand, erst einmal zu zahlen. Wenn kein Gebot abgegeben wurde, ist auch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Dann muss das Auktionshaus X vor Gericht den Beweis erbringen, dass ein Gebot abgegeben wurde. Möglicherweise hätte das Auktionshaus in letzter Entscheidung auch keinen Prozess geführt, sondern einfach den Kunden von weiteren Auktionen ausgeschlossen und die Sache auf sich beruhen lassen. Um das Geld wiederzubekommen, muss Briefmarkensammler nun aktiv einen Prozess führen.

Letzlich verstehe ich aber beide Seiten nicht. Viererblocks der Marienkirche sind absolute Seltenheiten, und für 700 EUR nicht zu teuer bezahlt. Der Verlust beim Wiederverkauf dürfte überschaubar sein, falls ein solcher überhaupt auftreten sollte.
 
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