Thema: Problem mit einem Auktionshaus: Wie damit umgehen ?
Gaius_Caligula Am: 01.12.2011 17:16:08 Gelesen: 29404# 45@  
@ drmoeller_neuss [#44]

Gar nicht verstehen kann ich die Empfehlung vom Rechtsbeistand, erst einmal zu zahlen. Wenn kein Gebot abgegeben wurde, ist auch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Dann muss das Auktionshaus X vor Gericht den Beweis erbringen, dass ein Gebot abgegeben wurde. Möglicherweise hätte das Auktionshaus in letzter Entscheidung auch keinen Prozess geführt, sondern einfach den Kunden von weiteren Auktionen ausgeschlossen und die Sache auf sich beruhen lassen.

Falls ein Rechtsbeistand einen solchen Ratschlag gegeben hat muss ich lapidar feststellen: Der / Die Person hat seinen Jura-Abschluss völlig umsonst gemacht. Ich sehe die Sache genau so wie Du: Bei einen möglichen Prozess wäre das Auktionshaus X in der Beweispflicht gewesen.

Ich möchte hier niemanden zu nahe treten aber: Nachdem ich diesen Thread inklusive des Beitrages des Auktionshauses X gelesen habe muss ich
anmerken, dass mir die ganze Sache irgendwie verworren vorkommt. So leicht an die Kombination Telefonnummer, E-Mail Adresse, Sammelgebiet und Kundennummer heranzukommen wie es hier geschrieben wird, ist es nicht.

Beste Sammlergrüße
Gaius_Caligula
 
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